Informationssicherheit und IT-Sicherheit

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, den aktuellen Anforderungen des Informationssicherheits- und IT-Sicherheitsrechts zu entsprechen.

Soll-Ist-Vergleich

Häufig beginnt unsere Beratung mit einem von uns durchgeführten Soll-Ist-Vergleich, der in relativ kurzer Zeit eine Bestandsaufnahme („Ist“) liefert und die notwendigen Handlungsfelder Ihres Unternehmens zum Thema Informationssicherheit und IT-Sicherheit aufzeigt („Soll“). Der Soll-Ist-Vergleich konzentriert sich ganz auf Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen, insbesondere auch unter Einschluss des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.

Leistungen von esb

Wir helfen Ihnen bei der Einführung eines individuellen Informationssicherheits- und IT-Sicherheitsmanagements ebenso wie beim Aufbau eines Rechtskatasters mit den für Ihr Unternehmen relevanten informationssicherheits- und IT-sicherheitsrechtlichen Bestimmungen und übernehmen dessen laufende Pflege. Wir arbeiten dazu regelmäßig mit IT-Sicherheitsbeauftragten zusammen und unterstützen diese in allen Fragen zur Informationssicherheit und IT-Sicherheit.

Insbesondere übernehmen wir auch die Erstellung von Vertraulichkeitsvereinbarungen und unterstützen Sie bei der Erstellung von Unternehmensrichtlinien zur Informationssicherheit und IT-Sicherheit.

Unsere Spezialist*innen

Gerne beraten wir Sie im Bereich der Informationssicherheit und IT-Sicherheit:

Stefan Ansgar Strewe
Stefan Ansgar Strewe

Geschäftsführender Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Richter am Verfassungsgerichtshof

Heike Nikolov
Heike Nikolov

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht