Informationssicherheit und IT-Sicherheit

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, den aktuellen Anforderungen des Informationssicherheitsrechts zu entsprechen.

Häufig beginnt unsere Beratung mit einem von uns durchgeführten Soll-Ist-Vergleich, der in relativ kurzer Zeit eine Bestandsaufnahme („Ist“) liefert und die notwendigen Handlungsfelder Ihres Unternehmens zum Thema Informationssicherheit aufzeigt („Soll“). Der informationssicherheitsrechtliche Soll-Ist-Vergleich konzentriert sich ganz auf Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen, insbesondere auch unter Einschluss des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.

Wir helfen Ihnen bei der Einführung eines individuellen Informationssicherheitsmanagements ebenso wie beim Aufbau eines Rechtskatasters mit den für Ihr Unternehmen relevanten informationssicherheitsrechtlichen Bestimmungen und übernehmen dessen laufende Pflege. Wir arbeiten dazu regelmäßig mit IT-Sicherheitsbeauftragten zusammen und unterstützen diese in allen Fragen zur Informationssicherheit und IT-Sicherheit.

Insbesondere übernehmen wir auch die Erstellung von Vertraulichkeitsvereinbarungen und unterstützen Sie bei der Erstellung von Unternehmensrichtlinien zur Informationssicherheit.