Informationssicherheit und IT-Sicherheit
Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, den aktuellen Anforderungen des Informationssicherheits- und IT-Sicherheitsrechts zu entsprechen.
Soll-Ist-Vergleich
Häufig beginnt unsere Beratung mit einem von uns durchgeführten Soll-Ist-Vergleich, der in relativ kurzer Zeit eine Bestandsaufnahme („Ist“) liefert und die notwendigen Handlungsfelder Ihres Unternehmens zum Thema Informationssicherheit und IT-Sicherheit aufzeigt („Soll“). Der Soll-Ist-Vergleich konzentriert sich ganz auf Ihre unternehmensspezifischen Anforderungen, insbesondere auch unter Einschluss des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.
Leistungen von esb
Wir helfen Ihnen bei der Einführung eines individuellen Informationssicherheits- und IT-Sicherheitsmanagements ebenso wie beim Aufbau eines Rechtskatasters mit den für Ihr Unternehmen relevanten informationssicherheits- und IT-sicherheitsrechtlichen Bestimmungen und übernehmen dessen laufende Pflege. Wir arbeiten dazu regelmäßig mit IT-Sicherheitsbeauftragten zusammen und unterstützen diese in allen Fragen zur Informationssicherheit und IT-Sicherheit.
Insbesondere übernehmen wir auch die Erstellung von Vertraulichkeitsvereinbarungen und unterstützen Sie bei der Erstellung von Unternehmensrichtlinien zur Informationssicherheit und IT-Sicherheit.
Unsere Spezialist*innen
Gerne beraten wir Sie im Bereich der Informationssicherheit und IT-Sicherheit:
Stefan Ansgar Strewe
Geschäftsführender Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Richter am Verfassungsgerichtshof
Heike Nikolov
Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht