Verhaltenskodex / Code of Conduct
Im Rahmen unserer Beratung zu Compliance Management Systemen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Verhaltenskodex („Code of Conduct“), der mit Ihren weiteren Unternehmensrichtlinien harmoniert.
Typische Regelungsbereiche eines Code of Conduct
Typische Regelungsbereiche eines solchen Verhaltenskodex sind:
- Handeln nach Recht und Gesetz
- Datenschutz
- IT-Sicherheit
- Vertrauliche Informationen
- Geistiges Eigentum
- Korruptionsprävention und freier Wettbewerb
- Interessenkonflikte und Nebentätigkeiten
- Buchhaltung und Finanzberichterstattung
- Nachhaltigkeit
- Gleichstellung
Unsere Spezialisten
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres individuellen Code of Conduct:
Stefan Ansgar Strewe
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Geschäftsführender Partner bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB
Heike Nikolov
Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Partnerin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB
Nicole Marquardt
Angestellte Rechtsanwältin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB