2. Terrorbekämpfungsgesetz verkündet

Die Erweiterung der Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt ist bis zum 11. Januar 2007 befristet. Danach gilt wieder die bisherige Gesetzesfassung.

Veröffentlicht am 11.01.2002
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