EU-Insolvenzverordnung in Kraft getreten

Die Verordnung gilt innerhalb der ganzen EU mit Ausnahme von Dänemark. Sie regelt die Zuständigkeit für Insolvenzverfahren und die Bestimmung des anwendbaren (nationalen) Rechts einschließlich der internationalen Wirkungen der Rechtshandlungen in der Insolvenz.

Veröffentlicht am 03.06.2002
unter #Haftungsrecht