Google, Microsoft und die Mär vom sicheren europäischen Server

Google wurde per Gerichtsbeschluss vom 03.02.2017 aufgegeben, E-Mails auf ausländischen Servern an das FBI zu übergeben.

In einem Parallelfall aus dem Sommer 2016 hatte Microsoft die Herausgabe noch im Berufungswege erreichen können, dass Daten von Servern in EU nicht herausgegeben werden müssen (Kanzlei.de-News vom 29.07.2016). Doch offenbar hat der Wind sich gedreht …

Zum „Verhängnis“ wurde Google offenbar sein eigenes Sicherheitsargument, Daten angriffs- und anschlagssicher wie Graffiti zu fragmentieren und rund um die Welt zu verteilen. Wo die einzelnen Mails lagern, lässt sich demnach nicht genau sagen. Es kann sein, dass Mails von US-Kunden im Ausland lagern und umgekehrt. Teilweise kann dieselbe Mail auch auf mehreren Servern über die ganze Welt verteilt sein.

Da nun aber Google, so nun ein Gericht in Philadelphia am vergangenen Freitag, ohnehin fortlaufend Daten zwischen seinen Rechenzentren hin- und herkopiere, bedürfe es noch nicht einmal einer Beschlagnahme von Auslandsmails. Die Übertragung der Daten sei nämlich noch keine Beschlagnahme. Google müsse nur die vom FBI angefragten Daten in die USA transferieren, sodass das FBI darauf zugreifen könne. Ein solcher Transfer stelle keinen Zugriff auf ausländische Daten dar.

Google teilte in einer Stellungnahme mit, dass man gegen das Urteil Berufung einlegen werde.

Autor: Dr. Jens Bücking

Autor: Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partner­schafts­gesell­schaft mit beschränkter Berufshaftung


Veröffentlicht am 06.02.2017
unter #Datenschutz