KI-Verordnung heute veröffentlicht

Die EU hat heute am 12.07.2024 im Amtsblatt die KI-Verordnung (EU AI Act) veröffentlicht, die am 1.8.2024 in Kraft treten wird. Für die einzelnen Kapitel gibt es jedoch stufenweise noch Übergangsfristen von 6 bis zu 72 Monaten, bis die Regelungen von den Behörden und Unternehmen zwingend umgesetzt sein müssen. Es gibt nach der KI-Verordnung 4 Risikostufen, die mit unterschiedlichen Rechtsfolgen verknüpft sind:

  • Verbotene KI-Systeme
  • Hochrisikosysteme (zahlreiche Einschränkungen, Risikomanagement, Transparenz, Kontrolle)
  • Systeme mit geringem Risiko
  • Systeme mit minimalem Risiko

KI-Systeme werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf, die nicht nur nach der neuen KI-Verordnung, sondern auch nach Datenschutzgesetzen, Urheberrechtsgesetzen und anderen Vorschriften zu beurteilen sind. Wir bieten sowohl eine eintägige Schulung zu Rechtlichen Aspekten der Künstlichen Intelligenz (Referenten Ulrich Emmert/Horst Speichert) als auch Beratung bei der Einführung von KI-Systemen in Unternehmen oder Behörden an. Je nach verwendeten KI-Systemen (ChatGPT, Copilot, Gemini, Claude, Midjourney, Stable Diffusion, DeepL, gamma etc.) und Anwendungszweck können wir für Sie und Ihre Mitarbeitenden auch Regeln zur Verwendung von KI Systemen erstellen oder Ihnen bei der Erstellung helfen.

Autor: Ulrich Emmert

Autor: Ulrich Emmert

Rechtsanwalt

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partner­schafts­gesell­schaft mit beschränkter Berufshaftung


Veröffentlicht am 12.07.2024
unter #Allgemein