“Penny stocks” fliegen aus dem Neuen Markt
Firmen, die längere Zeit einen Kurswert von unter einem Euro und eine Marktkapitalisierung unter 20 Millionen Euro aufweisen oder insolvent sind, werden zukünftig aus dem Neuen Markt entfernt. Bisher hat ein Delisting nur die Gigabell AG getroffen, aber nicht wegen ihrem Insolvenzantrag, sondern wegen Vernachlässigung der Quartalsberichtspflichten. Die Regeln sind aber auch zukünftig wesentlich lockerer als an der amerikanischen Technologiebörse NASDAQ, da sonst fast die Hälfte der Firmen vom Kurszettel des Neuen Marktes verschwinden würde.
Veröffentlicht am 21.07.2001
unter #Gesellschaftsrecht
Ähnliche Themen:
- Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Interview mit RA Michael Olfen
- „Compliancewashing" oder Vertrauensanwalt als interne Meldestelle nach dem HinSchG?
- Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Steuerpflicht ihrer Mitglieder
- esb Rechtsanwälte Dresden starten mit hub consult neues Beratungsangebot in Sachen Recht, Steuern, Versicherungen und Corporate Finance für IT-Unternehmen
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: