Privates Surfen soll doch nicht besteuert werden
Das Schreiben des BMF vom 24.5.2000 sah eine Besteuerung des privaten Surfens vor. Steuersystematisch ist dies zwar korrekt, aber in der Realität grober Unfug, da ein Vielfaches des Steueraufkommens an Kosten und datenschutzrechtliche Probleme des Nachweises dagegen stehen. Es ist zu hoffen, dass die nunmehr verworfenen Pläne nicht wieder aus dem Papierkorb gezerrt werden.
Veröffentlicht am 26.11.2000
unter #Steuerrecht
Ähnliche Themen:
- Neue Verwaltungsauffassung bezüglich der Versteuerung von Fremdwährungsgewinnen
- Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Steuerpflicht ihrer Mitglieder
- Sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steuerpflichtig?
- esb Rechtsanwälte Dresden starten mit hub consult neues Beratungsangebot in Sachen Recht, Steuern, Versicherungen und Corporate Finance für IT-Unternehmen
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: