Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz verkündet

Den außenstehenden Aktionären muß in Zukunft ein Pflichtangebot unterbreitet werden, wie dies bisher schon der freiwillige Übernahmekodex vorsah. Erwirbt eine Firma mehr als 95% der Anteile, kann sie nun per “squeeze out” die restlichen Aktien gegen eine angemessene Abfindung einziehen.

Veröffentlicht am 24.12.2001
unter #Gesellschaftsrecht