UN Model Law zu KI-Verträgen

Die Kommission für Internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (UNCITRAL) hat mit dem Model Law on Automated Contracting einen Wegweiser für das europäische Privatrecht im digitalen Zeitalter geschaffen. Diese Empfehlungen an die UN-Staaten zielen darauf ab, den Einsatz von Automatisierung in Verträgen zu erleichtern – einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz und sogenannter „Smart Contracts” sowie von Maschine-zu-Maschine-Transaktionen.

Was ist ein Modellgesetz?

Bei dem Model Law on Automated Contracting, welches einschließlich eines Leitfadens zur Umsetzung hier abrufbar ist, handelt es sich nicht um verbindliches internationales Recht, sondern eine Mustervorlage, die Staaten als Orientierung für ihre eigene nationale Gesetzgebung nutzen können. UNCITRAL entwickelt solche Texte, um weltweit einheitliche rechtliche Standards zu fördern – die Umsetzung bleibt den einzelnen Ländern überlassen, die den Text ganz oder teilweise in ihr nationales Recht übernehmen können.

Wie erfolgt die europäische Umsetzung?

Die europäische Kommission hat in ihrer Strategie „KI anwenden” vom 8. Oktober 2025 ihren Ansatz zur Umsetzung des UN-Modellgesetzes skizziert. Statt eines Gesetzgebungsvorschlags setzt sie auf weiche Instrumente: geplant sind ein Diskussionsforum sowie Mustervertragsbedingungen für KI-Verträge und rechtliche Leitlinien. Diese sollen bis Ende 2027 vorliegen. Ziel ist es, Unternehmen – insbesondere KMU – auf freiwilliger Basis dabei zu unterstützen, KI-Agenten in ihre Geschäftsmodelle zu integrieren. Über Rahmenverträge, die diese Musterklauseln einbeziehen, soll künftig auch der rechtssichere Abschluss von Verträgen durch oder zwischen KI-Systemen ermöglicht werden.

Ihre Ansprechpartner von esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB am Standort Dresden für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien und KI sind:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Internationales Wirtschaftsrecht Anne Schramm

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht Heike Nikolov

Autor: Anne Schramm, LL.M. (VUW)

Autor: Anne Schramm

Angestellte Rechtsanwältin

Fachanwältin für IT-Recht
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht


Veröffentlicht am 12.03.2026
unter #Allgemein, #Compliance, #Internationales Recht, #IT-Recht