Änderung des Insolvenzrechts

Die meisten Insolvenzen werden nach wie vor mangels Masse abgelehnt. Damit kam die durch die Insolvenzreform angestrebte Restschuldbefreiung nur in den seltensten Fällen zum Zug. Die Kosten für die Restschuldbefreiung können nach der Gesetzesänderung dem Schuldner bis zur Restschuldbefreiung gestundet werden. Weiter ist zukünftig unter anderem die Führung der Register und die Erteilung von Auskünften auf elektronischem Weg möglich.

Veröffentlicht am 07.11.2001
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