Bundesregierung beschließt “Otto-Katalog”
Das neue Paket enthält ein ganzes Maßnahmenbündel zur Erweiterung von Ermittlungskompetenzen, bleibt aber gegenüber dem ursprünglichen Entwurf deutlich zurück. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst erhalten Auskunftsrechte gegenüber Banken, Finanzdienstleistern, Sozialversicherungen und Luftfahrtunternehmen. Verfassungsschutz und MAD dürfen jetzt gegen alle Gruppen ermitteln, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung wenden. Der BND darf nun auch ausländische Terroristen im Inland verfolgen. Das BKA bekommt im Bereich Internetkriminalität eigene Ermittlungszuständigkeiten. Nach der Änderung des Ausländerrechts erhalten Personen, die terroristische oder gewaltbereite Aktivitäten begehen oder unterstützen, keine Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen und unterliegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland. Zusätzlich gibt es erweiterte Möglichkeiten, auf Verbindungsdaten im Internet oder auf Aufenthaltsorte von Mobiltelefonen zuzugreifen.
Veröffentlicht am 08.11.2001
unter #Allgemein
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