Corona am Arbeitsplatz und Datenschutz – passt das zusammen?
Viele Berufsverbände empfehlen als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie den Aufbau innerbetrieblicher Kommunikationsnetzwerke. Da besonders geschützte Daten, nämlich Gesundheitsdaten der Beschäftigten betroffen sind, stellt sich die Frage, welche Informationen die Unternehmen über ihre Mitarbeiter erheben dürfen. Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg hat hierzu FAQs veröffentlicht, die ein paar klare Antworten darauf geben, was geht – und was nicht.
Autor: Christian Oberwetter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für IT-Recht
Veröffentlicht am 14.03.2020
unter #Arbeitsrecht, #Compliance, #Datenschutz
Ähnliche Themen:
- Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung
- Einführung der eRechnung - Chancen und staatliche Fördermöglichkeiten für KMU
- Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung – Ein wegweisendes BFH-Urteil
- Verhängung von Bußgeldern gegen Unternehmen: EuGH stellt Schuldfähigkeit juristischer Personen klar
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: