Corona am Arbeitsplatz und Datenschutz – passt das zusammen?
Viele Berufsverbände empfehlen als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie den Aufbau innerbetrieblicher Kommunikationsnetzwerke. Da besonders geschützte Daten, nämlich Gesundheitsdaten der Beschäftigten betroffen sind, stellt sich die Frage, welche Informationen die Unternehmen über ihre Mitarbeiter erheben dürfen. Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg hat hierzu FAQs veröffentlicht, die ein paar klare Antworten darauf geben, was geht – und was nicht.
Autor: Christian Oberwetter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für IT-Recht
Veröffentlicht am 14.03.2020
unter #Arbeitsrecht, #Compliance, #Datenschutz
Ähnliche Themen:
- Der Digital Services Act aus der Perspektive kleiner und mittelständischer Unternehmen
- Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung
- Daten, Daten, Daten – der Data Act und die Erforderlichkeit von neuen Verträgen
- Anonyme Anzeige als Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse – Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: