Einführung der eRechnung – Chancen und staatliche Fördermöglichkeiten für KMU
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) wird ab dem 1. Januar 2025 die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen (eRechnungen) bei B2B-Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen eingeführt. Dieser Schritt stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs dar und bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bietet die Umstellung auf eRechnungen nicht nur Effizienzgewinne, sondern auch Chancen zur staatlichen Förderung.
Vorteile der eRechnung für KMU
Die Einführung der eRechnung bringt mehrere Vorteile mit sich, die insbesondere KMU zugutekommen können:
– Kosteneinsparungen: Durch den Wegfall von Druck-, Versand- und Lagerkosten können Unternehmen erhebliche Einsparungen erzielen.
– Schnellere Bearbeitung: Automatisierte Prozesse ermöglichen eine schnellere Bearbeitung und Zahlung von Rechnungen.
– Fehlerreduktion: Elektronische Verarbeitung reduziert die Fehlerquote und verbessert die Datenqualität.
– Umweltfreundlichkeit: Weniger Papierverbrauch trägt zu einem nachhaltigeren Geschäftsbetrieb bei.
– Compliance: Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird erleichtert.
Staatliche Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung
Um die Einführung und Umsetzung der eRechnung zu unterstützen, bieten verschiedene staatliche Stellen Förderprogramme an. Diese Förderungen sind besonders für KMU interessant, die die initialen Kosten und den Aufwand der Umstellung bewältigen müssen.
Förderprogramme z.B. in Hamburg
Hamburg-Kredit Wachstum
Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördergegenstand: Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zur Realisierung von Wachstumsprojekten, einschließlich Digitalisierungsvorhaben.
Details und Antragstellung: Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IFB Hamburg.
Hamburg-Digital
Zielgruppe: KMU in Hamburg
Fördergegenstand: Unterstützung bei Digitalisierungsmaßnahmen, z.B. Einführung von eRechnungen, Implementierung von IT-Systemen und digitalen Prozessen.
Details und Antragstellung: Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IFB Hamburg.
Auch in den meisten anderen Bundesländern sind Förderprogramme aufgelegt worden.
Fazit
Die Einführung der obligatorischen eRechnung ab dem 1. Januar 2025 ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung des Geschäftsverkehrs. Für KMU bietet diese Umstellung nicht nur operative Vorteile, sondern auch die Möglichkeit, von staatlichen Förderprogrammen zu profitieren. Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren und die verfügbaren Fördermöglichkeiten nutzen, um die Umstellung effizient und kostengünstig zu gestalten.
Wenn Sie weitere Fragen zur Einführung der eRechnung oder zu den Fördermöglichkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne beratend – auch mit Online-Seminarangeboten oder inhouse-Schulungen – zur Seite. Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil durch die effiziente und rechtssichere Nutzung von eRechnungen.
Hinweis: Die Informationen in diesem Beitrag sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Es wird jedoch empfohlen, sich für spezifische Beratung und die Beantragung von Fördermitteln direkt an die zuständigen Stellen oder an einen Fachberater zu wenden. Im Einzelfall biete auch ich hierzu Unterstützung an.
Autor: Michael Olfen
Rechtsanwalt
Abogado inscrito
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Geschäftsführender Partner der Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Veröffentlicht am 24.06.2024
unter #Allgemein, #Compliance
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