Der Bundestag hat das neue BDSG verabschiedet 24.07.2017

Der Bundestag hat am 24.04.2017 das neue BDSG beschlossen, um das bisherige BDSG an die neuen europäischen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzupassen. Die DSGVO wird ab dem 25.05.2018 in Deutschland unmittelbar gelten, muss also nicht wie eine Richtline durch nationale Gesetze angepasst werden. Gleichwohl enthält die DSGVO zahlreiche Öffnungsklauseln und Regelungsbereiche, die den Mitgliedsstaaten vorbehalten bleiben. Zur Umsetzung dieser Öffnungsklauseln und Anpassung an die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO wurde nun das neue BDSG verabschiedet, das unter dem genauen Titel “Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG)” abrufbar ist.

Nach herber Kritik von Datenschutzverbänden und Behörden sowie des Bundesrates, war zunächst vermutet worden, dass es noch zu Gesetzesänderungen kommt. Auch die EU-Kommission in Brüssel kritisiert, dass das neue BDSG zu weit gehe und mit der DSGVO teilweise nicht vereinbar sei. Ob es noch zu Änderungen durch den Bundesrat kommen wird, wird sich aus der Bundesratssitzung am 12.05.2017 ergeben. Sofern der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben nicht zustimmt, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Nach den neuesten Verlautbarungen wird jedoch von einer Zustimmung des Bundesrates ausgegangen.

Das neue BDSG enthält Neuregelungen insbesondere zu nachfolgenden Punkten:
– Arbeitnehmerdatenschutz
– Videoüberwachung
– Informationslöschungs- und Widerspruchsrechte der Betroffenen
– Schmerzensgeld und Beweislastumkehr

Autor: Horst Speichert

Autor: Horst Speichert

Rechtsanwalt

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partner­schafts­gesell­schaft mit beschränkter Berufshaftung


Veröffentlicht am 08.05.2017
unter #Datenschutz