EGG vom Bundestag beschlossen
Der bisherige § 5 Teledienstegesetz wird durch neue mißverständliche Regelungen zur Providerhaftung ersetzt, die im Ergebnis die Haftung wieder verschärfen. Besonders für Unternehmen ist fatal, dass die Kenntniszurechnung nicht mehr nur innerhalb des Aufgabenbereichs, sondern nun gegenüber allen Mitarbeitern bis hin zur Putzfrau greift. Der TDG-Änderungsentwurf enthält weiter Regelungen zur Anwendbarkeit im europäischen Binnenmarkt und zu einer erweiterten Impressumspflicht. Darüber hinaus soll das Teledienstedatenschutzgesetz so geändert werden, dass bei entsprechendem Verdacht zur Missbrauchsbekämpfung Verbindungsdaten zukünftig gespeichert werden dürfen. Schließlich werden durch eine Änderung der Zivilprozessordnung Online-Schiedsgerichtsvereinbarungen erlaubt. Da der Entwurf bereits mit den Ländern abgestimmt ist, ist zu erwarten, dass dieser ohne Änderung den Bundesrat passiert und demnächst in Kraft tritt.
Veröffentlicht am 18.11.2001
unter #Onlinerecht
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