esb-Anwältin bei Expertenanhörung zum Thema unerlaubte Telefonwerbung im Deutschen Bundestag

Unerwünschte Werbeanrufe sind nicht nur lästig. Manche Firmen nutzen die irgendwann einmal irgendwo veröffentlichten oder in anderer Weise erlangten Telefonnummern auch dazu, geschäftsungewandten Verbrauchern neue Tarife oder gar komplett neue Verträge „aufzuschwatzen“. Betroffen von diesen zweifelhaften Geschäftspraktiken sind vor allem die Energie- und die Telekommunikationsbranche. Andererseits besteht vielfach auch auf Seiten der Unternehmen Rechtsunsicherheit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie ihre Kunden überhaupt noch telefonisch kontaktieren dürfen, etwa um sie über Neuigkeiten zu informieren und ihnen interessante Angebote zu unterbreiten.

Um diese Fragen rund um das Thema „Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken“ ging es bei einer Expertenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 25.09.2019, in der Dr. Sylvia Kaufhold, Mitglied des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und seit Kurzem Of Counsel im Dresdner esb-Büro, den Abgeordneten zusammen mit weiteren Sachverständigen Rede und Antwort stand. Ihre Stellungnahme zu den komplexen Rechtsfragen der (postalischen, elektronischen und telefonischen) Direktwerbung, die auch auf EU-Ebene seit längerem diskutiert werden, ist auf der Homepage des Bundestages wie folgt zusammengefasst:

„Aus Sicht der Dresdener Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold ist es mit Rücksicht auf die zu erwartenden Änderungen auf unionsrechtlicher Ebene nicht der richtige Zeitpunkt für eine Gesetzesänderung, die nur die Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern betreffen soll. Wenn aber eine Änderung angestrebt werde, müsste sie noch mehr Punkte und insbesondere auch Zweifelsfragen der E-Mail-Werbung umfassen. Eine Bestätigungslösung für Verträge, die aufgrund unerwünschter Telefonwerbung zustande gekommen sind, sei durchaus zu erwägen, erklärte Kaufhold. Eine formgebundene Bestätigungslösung für alle telefonisch abgeschlossenen Verträge würde jedoch das Ende des fernmündlichen Vertrags bedeuten und sei abzulehnen. Auch Kaufhold wertete ein von der EU vorgeschlagenes Opt-out, also einen zwingenden Widerspruch gegen Direktwerbeanrufe, als einen deutlichen Rückschritt für den Verbraucherschutz.“

Die gesamte Stellungnahme von Sylvia Kaufhold finden Sie hier: bundestag.de/resource/blob/659338/f92aae4c7c49da222bea44878c02ee30/kaufhold_dav-data.pdf

Autor: Sandro Hänsel

Autor: Sandro Hänsel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Geschäftsführender Partner bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB


Veröffentlicht am 14.10.2019
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