Hoffnung für Affiliate-Programme

Unter dem 16.9.2005 (LG Köln) und 16.6. 2006 (OLG Köln) hatten wir von 2 Urteilen berichtet, die den Werbetreibenden in der Haftung für rechtswidrige Inhalte auf Werbeseiten seiner Werbepartner sahen, selbst wenn diese Seiten am Affiliate-Programm gar nicht teilnahmen (und folglich keine Provisionen generieren konnten, also im ausschließlichen Eigeninteresse des Affiliate-Partners lagen). Folge war die Verunsicherung einer gesamten Branche. Das Geschäftsmodell des Affiliate-Marketing als solches schien auf dem Spiel, insbesondere nachdem das OLG Köln die Revision zum BGH nicht zugelassen hatte. Gemeinsam mit unserer Mandantin und einer im IT-Recht versierten BGH-Kanzlei haben wir weitergekämpft – und inzwischen besteht wieder Hoffnung: Ende März hat der BGH die Revision gegen das Urteil des OLG Köln zugelassen.

Veröffentlicht am 05.04.2007
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