Homepage-Betreiber zur Kontrolle des Gästebuchs verpflichtet?

Durch die Mitteilung, die auch noch über den heise Newsticker vom 20.6.2002 verbreitet wurde, werden Homepagebetreiber mit Foren und Gästebüchern unnötigerweise erschreckt und irregeführt. Das Oberlandesgericht hat durch sein Versäumnisurteil keine Zustimmung in der Sache gegen, sondern nur wegen des Nichterscheinens des Berufungsklägers in der Verhandlung in dieser Weise entschieden. Es ist unglaublich, dass das Gericht nach der deutlichen Präzisierung der Rechtslage im Dezember 2001 noch eine solche Meldung verbreitet.

Veröffentlicht am 21.06.2002
unter #Onlinerecht