08.01.2001 – Archiv

Auch mit Freisprecheinrichtung ist nur der Druck auf eine Kurzwahltaste gestattet. Komplette Nummern dürfen nur bei stehendem Fahrzeug gewählt werden. Das Verbot gilt auch für den Stop-and-Go-Verkehr und die rote Ampel. Anderes gilt allein bei absolutem Verkehrsstillstand, wenn also der Motor im Stau abgestellt wird. Dieses Falls kann das Handy auch ohne Freisprecheinrichtung genutzt werden. … weiterlesen ›


28.12.2000 – Archiv

Das Gesetz gibt jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stark eingeschränkt. Der Staat selbst behält sich aber weiterhin die befristete Beschäftigung vor. weiterlesen ›