28.12.2000 – Archiv
Das Gesetz gibt jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stark eingeschränkt. Der Staat selbst behält sich aber weiterhin die befristete Beschäftigung vor. weiterlesen ›
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