26.11.2001 – Archiv
Die Bussgeldbeträge wurden in der Regel 1 zu 2 umgestellt, so dass es etwas billiger wird, geblitzt zu werden. weiterlesen ›
12.11.2001 – Archiv
Die Schuldrechtsreform wird ab 1.1.2002 unter anderem die Garantiedauer auf 2 Jahre verlängern, das Verjährungsrecht reformieren und das Leistungsstörungsrecht an die Rechtswirklichkeit anpassen. weiterlesen ›
08.11.2001 – Archiv
Das neue Paket enthält ein ganzes Maßnahmenbündel zur Erweiterung von Ermittlungskompetenzen, bleibt aber gegenüber dem ursprünglichen Entwurf deutlich zurück. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst erhalten Auskunftsrechte gegenüber Banken, Finanzdienstleistern, Sozialversicherungen und Luftfahrtunternehmen. Verfassungsschutz und MAD dürfen jetzt gegen alle Gruppen ermitteln, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung wenden. Der BND darf nun auch ausländische Terroristen im … weiterlesen ›
07.11.2001 – Archiv
Die meisten Insolvenzen werden nach wie vor mangels Masse abgelehnt. Damit kam die durch die Insolvenzreform angestrebte Restschuldbefreiung nur in den seltensten Fällen zum Zug. Die Kosten für die Restschuldbefreiung können nach der Gesetzesänderung dem Schuldner bis zur Restschuldbefreiung gestundet werden. Weiter ist zukünftig unter anderem die Führung der Register und die Erteilung von Auskünften … weiterlesen ›
19.04.2001 – Archiv
Nach der Neufassung des Bußgeldkatalogs werden jetzt schon ab 0,5 Promille beim ersten Verstoß 500 DM sowie 4 Wochen Busfahren fällig. Ab dem zweiten Mal sind 3 Monate autofrei angesagt zzgl. 1000 DM, ab dem dritten Mal sogar 1500 DM. weiterlesen ›
08.01.2001 – Archiv
Auch mit Freisprecheinrichtung ist nur der Druck auf eine Kurzwahltaste gestattet. Komplette Nummern dürfen nur bei stehendem Fahrzeug gewählt werden. Das Verbot gilt auch für den Stop-and-Go-Verkehr und die rote Ampel. Anderes gilt allein bei absolutem Verkehrsstillstand, wenn also der Motor im Stau abgestellt wird. Dieses Falls kann das Handy auch ohne Freisprecheinrichtung genutzt werden. … weiterlesen ›
28.12.2000 – Archiv
Das Gesetz gibt jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stark eingeschränkt. Der Staat selbst behält sich aber weiterhin die befristete Beschäftigung vor. weiterlesen ›
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