Pfändungsfreigrenzen werden angehoben
Im Zuge der Euro-Umstellung wird der Selbstbehalt, der nicht von Gläubigern gepfändet werden darf, von 1100 DM auf ca. 1800 DM (940 Euro) erhöht. Das Gesetz wurde gestern verkündet und soll zum 1.1.2002 in Kraft treten.
Veröffentlicht am 20.12.2001
unter #Allgemein
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