Pfändungsfreigrenzen werden angehoben
Im Zuge der Euro-Umstellung wird der Selbstbehalt, der nicht von Gläubigern gepfändet werden darf, von 1100 DM auf ca. 1800 DM (940 Euro) erhöht. Das Gesetz wurde gestern verkündet und soll zum 1.1.2002 in Kraft treten.
Veröffentlicht am 20.12.2001
unter #Allgemein
Ähnliche Themen:
- E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Sie wissen müssen
- Interviews zur Verlustverrechnungsbegrenzung für Termingeschäfte
- Gewerblichkeit der Vermietung von Appartements in einem Boardinghouse – Eine Analyse des Urteils des FG Köln
- Urteil des FG Niedersachsen: Teilentgeltliche Immobilienübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: