Schuldrechtsreform vom Bundesrat verabschiedet
Die Schuldrechtsreform wird ab 1.1.2002 unter anderem die Garantiedauer auf 2 Jahre verlängern, das Verjährungsrecht reformieren und das Leistungsstörungsrecht an die Rechtswirklichkeit anpassen.
Veröffentlicht am 12.11.2001
unter #Allgemein
Ähnliche Themen:
- „Compliancewashing" oder Vertrauensanwalt als interne Meldestelle nach dem HinSchG?
- Tatsächliche Verständigung in grenzüberschreitenden Sachverhalten durch BMF erheblich erschwert
- Datenübertragung in die USA wieder einfacher
- Neue Zoll-Strategie gegen Organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Schwarzarbeit
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: