Webhoster darf Site nicht abschalten

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Webhoster Strato zu ca. 4500 Euro Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn verurteilt, nachdem die Site eines Webshop-Betreibers (zum Strato Pakettarif Premium-NT, ca. 45 Euro monatlich) im Dezember 2000 zweimal für jeweils fünf Tage durch Arbeiten des Strato-Technikpartners KPNQwest ausgefallen war. Strato dazu:Durch fehlerhafte CGI-Skripte des Klägers sei es zu einer Serverüberlastung gekommen. Das Amtsgericht sieht in den Ausfällen einen Mietmangel. Unerheblich sei, dass KPNQwest Strato seinerzeit von dem Vorgang nicht in Kenntnis gesetzt habe. Strato hätte sich demzufolge vielmehr bei KPNQwest erkundigen müssen, da der nun klagende Kunde sich unmittelbar nach dem Ausfall seiner Site bei Strato gemeldet hatte. Außerdem, so das Gericht, habe Strato seine vertragliche Hauptleistungspflicht, ausreichende Kapazitäten bereit zu stellen, nicht erfüllt.

Veröffentlicht am 25.01.2002
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