02.03.2020 – Christian Oberwetter
Bei Verdacht auf Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen im Beschäftigungsverhältnis kommt es im Unternehmen häufig zu internen Ermittlungen, bei denen die E-Mail-Accounts von Unternehmensangehörigen ausgewertet werden. Wenn die – auch nur gelegentliche – Privatnutzung dienstlicher E-Mail-Accounts zugelassen ist, kann die Auswertung das ermittelnde Unternehmen vor Probleme stellen, da aufgrund von Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes ein Zugriff auf … weiterlesen ›
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