Nicht nur wegen Google Fonts drohen Abmahnungen
Jüngst haben wir über die aktuelle Abmahnwelle wegen der Nutzung von Google Fonts berichtet. Unseren Beitrag hierzu finden Sie hier. Mit dem vorliegenden Beitrag möchten wir darüber informieren, dass auch bei der Einbindung anderer Google-Dienste Google Fonts von den Google-Servern nachgeladen werden können. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Google reCaptcha.
Gleiches Problem, Lösung nicht so einfach
Bei der Nutzung von Google reCaptcha besteht dasselbe Problem wie bei der Nutzung von Google Fonts via Google-Server:
„Der Browser des Nutzers lädt die Google Fonts beim ersten Aufrufen der Webseite von den Google-Servern mit. Dabei wird automatisch die IP-Adresse der Nutzer an Google und damit in unsichere Drittländer übermittelt. Es ist somit praktisch unmöglich, vor Übermittlung der Daten an Google eine Einwilligung einzuholen, die den Ansprüchen der DSGVO genügt (Art. 7 DSGVO). Auch die Umsetzung des Widerspruchsrechts dürfte sich in der Praxis schwer gestalten.“
Im Gegensatz zur Nutzung von Google Fonts können die von Google reCaptcha nachgeladenen Google Fonts jedoch nicht auf eigenen Servern lokal gespeichert werden. Wir raten deshalb von der Nutzung von Google reCaptcha bis auf Weiteres gänzlich ab.
Lösung mittels europäischer Alternativen
Stattdessen empfehlen wir, europäische Anbieter zu nutzen. Alternativ kommt auch die Nutzung sogenannter Honeypots in Betracht. Dabei wird in die zu schützenden Formulare ein für den Nutzer nicht sichtbares Formularfeld eingefügt. Da Robots in der Regel alle Formularfelder ausfüllen, stellt sich dieses Feld als Falle für den Robot dar. Der anschließend erhaltene Inhalt kann so entsprechend als Spam erkannt werden.
Vorsicht auch bei anderen Google-Diensten
Auch andere Google-Dienste nutzen Google Fonts. Deshalb sollten Sie hier genau prüfen, wie diese Dienste in Ihre Website eingebunden werden und ob eine entsprechende Rechtsgrundlage für deren Nutzung einschließlich der Nutzung von Google Fonts vorliegt.
Ihre Ansprechpartner von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner für den Bereich Datenschutz sind:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie für gewerblichen Rechtsschutz Sandro Hänsel
Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht Heike Nikolov
Autor: Heike Nikolov
Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Partnerin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB
Veröffentlicht am 14.10.2022
unter #Compliance, #Datenschutz
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