Kippt der Datenschutz die Bewertungspraxis der SCHUFA?

Das Problem

Die Arbeit von Wirtschaftsauskunfteien wird seit Jahren von Verbraucher- und Datenschützern kritisch überwacht. Die Auskunfteien halten ihre Bewertungsprozesse im Dunkeln. Zahlreiche Betroffene gehen gegen die für sie hinterlegten Daten vor. Denn die Auswirkungen eines negativen Eintrags bei einer Auskunftei können für den Einzelnen gravierend sein, z.B. wenn ein Kredit oder eine Wohnung benötigt wird. Der Vorteil für die auf die Daten zugreifenden Unternehmen liegt auf der Hand. Es ist besser bereits vor Vertragsschluss zu erfahren, wie es um die Bonität des zukünftigen Vertragspartners steht. Aktuell wird das Procedere der Auskunfteien jedoch in mehreren anhängigen Gerichtsverfahren auf den Prüfstand gestellt, wovon wir nachfolgend eines näher vorstellen.

Das Scoring der Schufa auf dem Prüfstand des EuGH

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden möchte aktuell vom Europäischen Gerichtshof („EuGH“) klären lassen, ob das Erstellen von Scoring-Werten durch die Auskunfteien mit Art. 22 DSGVO vereinbar ist (Beschluss vom 01.10.2021 – 6 K 788/20.WI). Danach dürfen Betroffene grundsätzlich nicht Entscheidungen unterworfen werden, die „ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung“ beruhen. Die Auskunfteien argumentieren, dass ihrerseits nur Scoring-Werte zur Verfügung gestellt werden. Die tatsächliche Entscheidung läge bei den Vertragspartnern der Betroffenen, werde also von Menschen und nicht automatisiert getroffen. Verbraucherschützer halten dagegen, dass die Entscheider letztlich ausschließlich auf Basis der Scoring-Werte urteilen, mithin keine weiteren Erwägungen mehr getroffen werden. Sollte der EuGH eine Anwendbarkeit von Art. 22 DSGVO für das Scoring der Auskunfteien bejahen, müsste sich das Gericht zudem mit der Frage der Vereinbarkeit des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes mit der DSGVO befassen.

Ausblick

Die Entscheidung des EuGH wird im Laufe des Jahres erwartet und könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Auskunfteien, hiervon profitierende Unternehmen sowie den deutschen Gesetzgeber haben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ihre Ansprechpartner von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner für den Bereich Datenschutz sind:

Rechtsanwältin Wiebke Dammann, LL.M. (IP Law)

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht Heike Nikolov

Autor: Wiebke Dammann, LL.M. (IP Law)

Autor: Wiebke Dammann, LL.M. (IP Law)

Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht

Angestellte Rechtsanwältin bei esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB


Veröffentlicht am 07.02.2023
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