Kritis-Verordnung veröffentlicht
Die Kritis-Verordnung zur Bestimmung der vom IT-Sicherheitsgesetz betroffenen Firmen ist am 22.4.2016 verabschiedet worden und am 3. Mai in Kraft getreten. Damit können Unternehmen anhand der veröffentlichten Größengrenzen nun prüfen, ob sie unter die erweiterten Pflichten des IT-SIcherheitsgesetzes fallen.
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 10.05.2016
unter #Allgemein
Ähnliche Themen:
- E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Sie wissen müssen
- Interviews zur Verlustverrechnungsbegrenzung für Termingeschäfte
- Gewerblichkeit der Vermietung von Appartements in einem Boardinghouse – Eine Analyse des Urteils des FG Köln
- Urteil des FG Niedersachsen: Teilentgeltliche Immobilienübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: