Kritis-Verordnung veröffentlicht
Die Kritis-Verordnung zur Bestimmung der vom IT-Sicherheitsgesetz betroffenen Firmen ist am 22.4.2016 verabschiedet worden und am 3. Mai in Kraft getreten. Damit können Unternehmen anhand der veröffentlichten Größengrenzen nun prüfen, ob sie unter die erweiterten Pflichten des IT-SIcherheitsgesetzes fallen.
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 10.05.2016
unter #Allgemein
Ähnliche Themen:
- Die Überarbeitung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) durch das BMF
- Hinweisgeberschutz versus Datenschutz – das gilt es zu beachten!
- Unternehmen zahlen ab dem 01.01.2024 Gebühren als Hersteller für Plastik
- Gastbeitrag von RA Michael Olfen zum Hinweisgeberschutzgesetz im private banking magazin
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: