Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen IT-Sicherheitsfirma ERNW GmbH wegen Aufzeigen von Sicherheitslücken

Die US-Sicherheitsfirma FireEye erwirkt vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (312 O 357/15) gegen unsere Mandantin die ERNW GmbH aus Heidelberg, weil sie Sicherheitslücken in einem Softwareprodukt von FireEye aufgezeigt hat. Obwohl die ERNW GmbH die Bekanntgabe der Sicherheitslücken in einem „Responsible-Disclosure-Verfahren“ mit FireEye abgestimmt hat, wurde eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. FireEye steht wegen dieses unangemessenen Umgangs mit den Sicherheitsexperten der ERNW GmbH aktuell in den Medien stark in der Kritik. Rechtsanwalt Speichert aus der Kanzlei esb Rechtsanwälte in Stuttgart vertritt die ERNW GmbH vor dem Landgericht Hamburg.

Autor: Horst Speichert

Autor: Horst Speichert

Rechtsanwalt

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partner­schafts­gesell­schaft mit beschränkter Berufshaftung


Veröffentlicht am 20.10.2015
unter #Allgemein