Neue TK-Überwachungs- Verordnung tritt morgen in Kraft
Die TK-Überwachungsverordnung sieht eine Installation von Überwachungseinrichtungen für alle Anbieter von TK-Dienstleistungen für die Öffentlichkeit mit mehr als 1000 Anschlüssen vor. Auf Antrag eines Berechtigten sind die Daten bereitzustellen. Die vielfach geforderte prophylaktische Aufzeichnung von Inhalten ohne Überwachungsanordnung, die den normalen Bürger ausspioniert hätte, ist dagegen nicht Bestandteil der neuen Verordnung geworden.
Veröffentlicht am 28.01.2002
unter #Onlinerecht
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