Neuerscheinung: 362 Seiten Domainrecht!

Der Autor, Gründungssozius der Kanzlei esb Rechtsanwälte (kanzlei.de), behandelt die Vergabe der DE-Domains durch die hierfür in Deutschland in Alleinregie zuständige Vergabestelle DENIC. Erläutert wird zunächst die Organisation des Vergabewesens weltweit. Sodann wendet sich der Autor den in Deutschland anzutreffenden Strukturen zu. Im weiteren Gang der Arbeit behandelt wird neben dem Vertragsrecht der Domainvergabe insbesondere die Rechtsnatur der Internetdomains. Es folgt eine umfangreiche Darstellung der Rechtslage in kennzeichenrechtlicher (Namensrecht, Markenrecht) und wettbewerbsrechtlicher (UWG) Hinsicht. Der Hauptteil der Arbeit betrifft sodann die Vereinbarkeit der in Deutschland monopolistisch strukturierten Vergabe von DE-Domains mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht. Obwohl knappe Ressource und Wirtschaftsgut überragender Bedeutung, ist die Vergabe von Domains hierzulande noch traditionell der Genossenschaft DENIC, einem den relevanten Markt beherrschenden Unternehmen, zugewiesen. Dies wirft organisations- und vergaberechtlich eine Vielzahl interessanter Fragen auf. Dazu gehört, – ob DENIC auf nationaler Ebene (ähnlich dem internationalen Vorbild beispielsweise der COM-Domains) für eine Liberalisierung des Vergabewesens sorgen oder aber, vergleichbar dem Telekommunikationsrecht, eine Teilhabe Dritter an seinen Infrastruktureinrichtungen ermöglichen muss, – ob es sich bei dem freiwilligen Providerzusammenschluss DENIC eG um ein wettbewerbsschädliches Kartell im Sinne des GWB handelt, – inwieweit die DENIC-Vergabebestimmungen einer kartellrechtlichen Überprüfung standhalten und – ob DENIC den Domainvertrieb – ggf. in technisch vorgegebenen Grenzen – nachfragekonform ausgestalten muss, also zur Registrierung bestimmter Zeichenfolgen als Domain verpflichtet werden kann.

Veröffentlicht am 25.08.2002
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