Neues Signaturgesetz verabschiedet

Die Neufassung des Signaturgesetzes beruht auf den Änderungen, die durch die EU-Richtlinie zu elektronischen Signaturen vom 18.11.1999 notwendig geworden sind. Die Genehmigungspflicht für Zertifizierungsdiensteanbieter ist entfallen. Eine vorherige Überprüfung findet nur noch bei sogenannten akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern statt. Neu wurde eine Gefährdungshaftung mit Deckungsvorsorgepflicht für Zertifizierungsdiensteanbieter eingeführt.

Veröffentlicht am 15.02.2001
unter #Onlinerecht