Probleme mit der Compliance bei der Direktbank N26

Das ursprüngliche Vorzeige-Startup kommt nicht aus den Schlagzeilen. Jetzt wurde von Berlins Datenschutzbeauftragter ein Bußgeld wegen Datenschutzverletzungen verhängt. Nahezu zeitgleich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) massive Probleme bei der Geldwäscheprävention öffentlich gemacht.

So hat die BaFin am 20. Mai 2019 gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Die Anordnung ergeht auf Grundlage der § 6 Absatz 8 und § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG).

Im Einzelnen wird angeordnet, dass die N26 Bank GmbH

  • Rückstände im EDV-Monitoring abarbeiten muss,
  • Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen muss,
  • eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden neu zu identifizieren hat.

Diese Maßnahmen müssen jeweils innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden.

Des Weiteren hat die N26 Bank GmbH eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

Kurz darauf wurde ein weiteres Compliance-Problem bei N26 bekannt.

Wie unter anderem der Spiegel berichtet, hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk gegen N26 eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt.

Das Bußgeld wurde verhängt, weil N26 die Daten einiger ehemaliger Kunden auf einer Blacklist gespeichert hatte. Dies ist jedoch nur für Kunden zulässig, die unter Geldwäscheverdacht stehen. Die Betroffenen konnten dadurch keine neuen Konten eröffnen.

Nach Angaben von N26 wurde die Praxis zwischenzeitlich geändert, zudem geht N26 juristisch gegen das verhängte Bußgeld vor.

Quellen:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2019/meldung_190522_N26_Bank_GmbH_Anordnung.html

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/n26-und-die-dsgvo-berliner-datenschutzbeauftragte-verhaengt-bussgeld-a-1269010.html

Autor: Stefan Ansgar Strewe

Autor: Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Geschäftsführender Partner bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB


Veröffentlicht am 24.05.2019
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