Stefan Ansgar Strewe zum Verfassungsrichter gewählt

Der Sächsische Landtag hat Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Ansgar Strewe am 10.06.2020 zum Verfassungsrichter an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Der Gründungspartner und geschäftsführende Partner bei esb Rechtsanwälte in Dresden, der bereits seit 2015 Stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs war, erhielt mit  den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNE und LINKE die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Sächsischen Parlament. Zuvor war er vom Landtagspräsidium für dieses Amt vorgeschlagen worden. Die AfD hatte sich für einen anderen Kandidaten eingesetzt.

Der Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Leipzig besteht aus neun Mitgliedern und ihren jeweiligen Stellvertretern, die der Landtag in geheimer Wahl auf die Dauer von neun Jahren bestimmt.

Herr Strewe tritt damit die Nachfolge des Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart an, den er schon bislang am Verfassungsgerichtshof vertreten hatte.

Neben Herrn Strewe wurden als weitere Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gewählt: Der Vizepräsident des Sächsischen OVG Dr. Matthias Grünberg als neuer Präsident, die Leipziger Hochschullehrerin Prof. Dr. Elisa Hoven und der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Markus Jäger als Mitglieder sowie Prof. Constanze Geiert, Frau Rechtsanwältin Dr. Beatrice Betka und die Vorsitzende Richterin am OLG Dresden Cornelia Schönfelder als Stellvertreterinnen.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Markus Jäger, Dr. Beatrice Betka, Stefan Ansgar Strewe, Cornelia Schönfelder, Dr. Matthias Grünberg, Prof. Dr. Elisa Hoven und Prof. Constanze Geiert (Foto: Holger Mann, CC BY-SA)

Autor: Anne Schramm, LL.M. (VUW)

Autor: Anne Schramm

Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht

Angestellte Rechtsanwältin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB


Veröffentlicht am 11.06.2020
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