Veröffentlichung von Rechtsanwalt Christian Oberwetter zu digitalen Betriebsratssitzungen
Bislang war es heftig umstritten, ob Betriebsräte Sitzungen per Videokonferenz durchführen können und vor allem, ob Beschlüsse, die auf solchen Sitzungen gefasst werden, wirksam sein können. In der aktuellen Ausgabe von juris, AnwZertArbR, 8/2020 befasst sich Rechtsanwalt Christian Oberwetter mit dieser Fragen und beleuchtet vor allem den neuen § 129 BetrVG, wonach für einen bis 31.12.2020 befristeten Zeitraum Betriebsratssitzungen per Telefon- oder Videokonferenz möglich sind, soweit sichergestellt wird, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis bekommen.
Autor: Christian Oberwetter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für IT-Recht
Veröffentlicht am 28.04.2020
unter #Allgemein, #Arbeitsrecht
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