Zahlungsaufforderung an Gesellschafter der Cumulus-Fonds

Gesellschafter des Immobilienfonds Einkaufs- und Immobilienzentrum Angermünde GdbR und des Cumulus-Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 2 GdbR werden nun zur Zahlung aufgefordert.

Bereits im April diesen Jahres hatten wir Sie über die Entwicklungen der Cumulus-Fonds informiert. Leider bestätigt sich bei zwei weiteren Fonds die Befürchtung, dass die Gesellschafter zur Kasse gebeten werden.
Wie bei dem Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ reichten die Einnahmen bei dem Cumulus-Immobilienfonds Neue Bundesländer No. 2 GdbR nicht mehr aus, um die für die Innenfinanzierung aufgenommenen Darlehen vollständig zu bedienen. Die Corealcredit Bank AG hat deshalb das dem Fonds gewährte Darlehen zum 30.11.2012 gekündigt.
Den Gesellschaftern, die für das Darlehen quotal haften, wird von der Corealcredit Bank AG das Angebot unterbreitet, auf ein Drittel dieser Haftungssumme zu verzichten, wenn die verbleibenden zwei Drittel bis zum 31.01.2013 gezahlt werden.

Die Gesellschafter des Immobilienfonds Einkaufs- und Immobilienzentrum Angermünde GdbR werden von dem Insolvenzverwalter ebenfalls quotal am für das vom Fonds aufgenommene Darlehen bei der Landesbank Baden-Württemberg in Anspruch genommen. Auch ihnen wird das Angebot unterbreitet, nach der sie bei einer schnellen Zahlung nur einen Teil der behaupteten Forderung zahlen sollen.

Vor einer Zahlung auf die geltend gemachten Forderungen empfehlen wir nochmals, sich von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt anwaltlich beraten zu lassen.

Jana Naumann

Rechtsanwältin

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Autor: Martin Buck

Autor: Martin Buck

Rechtsanwalt

Inhaber esb Timișoara


Veröffentlicht am 07.12.2012
unter #Allgemein