Zugangskontrolldienste – Schutzgesetz tritt morgen in Kraft
Das Gesetz stellt den Besitz und die Verbreitung von Entschlüsselungstools zu gewerbsmäßigen Zwecken unter Strafe. Die Frage ist, ob jetzt nicht übereifrige Ermittlungsbehörden Linux-Distributoren oder Security-Firmen, die die Sicherheit von Netzwerken überprüfen, ins Visier nehmen, da diese nach dem Gesetzeswortlaut ebenfalls erfasst werden. Nach der Kritik von verschiedenen Seiten (unter anderem dem Bundesrat sowie RA Emmert in c’t 2/2002) sah die Bundesregierung jedoch keine Veranlassung, den Gesetzentwurf nochmals zu ändern.
Veröffentlicht am 22.03.2002
unter #Onlinerecht
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