Signaturverordnung in Kraft getreten

Die neue Signaturverordnung berücksichtigt die Vorgaben des neuen Signaturgesetzes, das aufgrund der EU-Richtlinie weniger strenge Vorschriften in technischer Hinsicht verlangt. Die Verordnung tritt erst mit 6-monatiger Verspätung gegenüber dem Gesetz in Kraft, obwohl schon ein Anbieter nach den Vorschriften des neuen Gesetzes anerkannt wurde und einige weitere Zertifizierungsstellen seit Mai 2001 akkreditiert wurden.

Veröffentlicht am 26.11.2001
unter #Onlinerecht