§ 5 Teledienstegesetz auf Urheberrecht nicht anwendbar?
Das OLG München hat eine Entscheidung des LG München bestätigt, wonach AOL auch bei fehlender Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen in seinen Foren verantwortlich sein soll. (AZ 29 U 3282/00)
Veröffentlicht am 10.03.2001
unter #Onlinerecht
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