Amazon wegen Verstoß gegen Preisbindung abgemahnt

Inzwischen haben sich die Parteien in einem Vergleich darauf geeinigt, dass die Preise, die auf Grund der Euro-Umstellung durch Rundungsfehler unrichtig angezeigt werden, gleichermaßen nach oben und unten abweichen und nicht durchgängig unter den Richtwerten der Preisbindung liegen sollen.

Veröffentlicht am 18.11.2001
unter #Wettbewerbsrecht