Amazon wegen Verstoß gegen Preisbindung abgemahnt
Inzwischen haben sich die Parteien in einem Vergleich darauf geeinigt, dass die Preise, die auf Grund der Euro-Umstellung durch Rundungsfehler unrichtig angezeigt werden, gleichermaßen nach oben und unten abweichen und nicht durchgängig unter den Richtwerten der Preisbindung liegen sollen.
Veröffentlicht am 18.11.2001
unter #Wettbewerbsrecht
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