BGH: Affiliate-Marketing gerettet?

Durch die Entscheidungen der Vorinstanzen stand ein in den vergangenen Jahren stetig gewachsendes Geschäftsmodell, dem insbesondere Branchenriesen wie amazon und ebay mit mehreren Millionen Affiliate-Werbepartnern zur weltweiten Durchsetzung verhalfen, zur Disposition. Nach Auffassung der Vorinstanzen hätte der Anbieter einer solchen Affiliate-Werbepartnerschaft im Ergebnis haften können für sämtliche Rechtsverletzungen, die ohne seine Kenntnis auf den Millionen von Webseiten seiner Werbepartner geschehen. Die Branche kann nun – vorerst – aufatmen; der Fall wurde vom BGH an das OLG Köln zurückverwiesen. Die Urteilsgründe stehen noch aus. Kanzlei.de News wird nach deren Erhalt weiter berichten.

Veröffentlicht am 08.10.2009
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