BGH: Apple-Patent zur Entsperrung eines Touchscreens ist nichtig

Rechtsanwalt Sandro Hänsel, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, Dresden

Motorola Mobility Germany GmbH greift mit einer Patentnichtigkeitsklage erfolgreich das Patent zum Entsperren von Touchscreens durch eine bestimmte Wisch-Geste der Apple Inc. an.

Die Erfindung sei nach Auffassung des Gerichts nicht neu, da bereits das Handy N1 vom schwedischen Hersteller Neonode die Funktion “slide to unlock” aufwies. Bei Apple Inc. wurde die Bewegung lediglich zusätzlich von einer grafischen Darstellung begleitet.

Der BGH sah darin zwar eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung, die dem Fachmann allerdings naheliegt und somit nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Er erklärt das Patent mit seiner Entscheidung vom 25.08.2015 folglich für nichtig.

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Veröffentlicht am 10.09.2015
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