BGH: Autovervollständigen in Suchmaschinen kann Persönlichkeitsrechte verletzen
RA Ulrich Emmert, Stuttgart
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Persönlichkeitsrechte einer Person betroffen sind, wenn durch die Autovervollständigen-Funktion der Suchmaschine Google bei der Eingabe eines Namens Vorschläge gemacht werden, die geeignet sind, das Ansehen eines Unternehmens oder einer Person herabzusetzen. Geklagt hatte ein Unternehmer aus Köln, bei dessen Namen die Suchmaschine als Ergänzung die Wörter “Scientology” und “Betrug” vorgeschlagen hatte. Google hatte argumentiert, dies spiegle lediglich das Nutzerverhalten bei vorangegangenen Suchanfragen wieder und sei nicht von Google zu verantworten. Der BGH hat nun anders als die Vorinstanz zugunsten des Klägers entschieden und die Sache zur weiteren Tatsachenverhandlung an das OLG Köln zurück verwiesen (Urteil des VI. Zivilsenats vom 14.5.2013, AZ VI ZR 269/12).
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 14.05.2013
unter #Allgemein, #Datenschutz
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