BGH: „Framing“ als bloßes Einbetten in die eigene Website verletzt kein Urheberrecht

RA/Fachanwalt IT-Recht Dr. Jens Bücking, Stuttgart

Die bloße Verlinkung auf den Quellort der Originaldatei – ohne Veränderung oder Aufspielen auf den eigenen Webserver – verletzt nicht grundsätzlich das Urheberrecht. Dies hat der Bundesgerichtshof im Gefolge der entsprechenden EuGH-Rechtsprechung am 09.07.2015 entschieden.

Durch dieses Einbetten von Videos, Fotos oder Textnachrichten wird kein fremder Inhalt in die eigene Seite integriert sondern kann nur durch die Einbettung in den Gesamtkontext der eigenen Website dort direkt angesehen werden. Originär entstammt ein solcher Inhalt aber weiterhin von der Ausgangs-Website, auf die diese Inhalte hochgeladen wurden – im Beispielsfall Youtube.

Im Streitfall wurde ein Werbevideo zum Einsatz von Wasserfiltern eines Konkurrenten in die Website der eigenen Firma eingebettet. Das Landgericht München hatte hierfür 2.000 EUR Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung zugesprochen, das Oberlandesgericht München hingegen hatte die Schadensersatzklage in der Berufungsinstanz abgewiesen. Der Fall ging zum BGH , der ihn sodann dem EuGH vorlegte, der in 2014 urteilte, dass das Einbetten fremder Videos durch sogenanntes Framing dann keine Verletzung von Urheberrechten darstelle, wenn der urheberrechtlich geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet für alle zugänglich ist. In diesem Falle handele es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe, da sich der Betreiber der Website das Werk nicht selbst zu Eigen mache, wenn er es nicht auf seine eigene Website kopiere und damit vervielfältige. Durch die bloße Einbettung der Originalquelle werde kein neues Publikum erschlossen, weil das Video bereits zuvor für alle Internetnutzer öffentlich zugänglich war.

Autor: Dr. Jens Bücking

Autor: Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partner­schafts­gesell­schaft mit beschränkter Berufshaftung


Veröffentlicht am 10.07.2015
unter #Allgemein, #IT-Recht