Bundesgerichtshof: Endlich Rechtssicherheit für das Affiliate-Marketing
Wir schließen an die diversen Newsletter zu dem Fall „Partnerprogramme“, den wir über die Instanzen hinweg mit begleitet hatten, an, zuletzt mit Newsletter vom 09.02.2011
Mit Nichtannahmebeschluss vom 19.01.2012, AZ: I ZR 20/11, hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Klägerin über die Nichtannahme der Revision zurückgewiesen. Damit steht fest, dass der Affiliate-Programmbetreiber (Advertiser) für Inhalte auf Domains, die sein Kunde, der Publisher, nicht bei seinem Affiliate-Programm angemeldet hat, ohne zurechenbare Kenntnis nicht haftet.
Die Affiliate-Branche dürfte mit großer Erleichterung auf die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts reagieren.
Autor: Horst Speichert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 24.01.2012
unter #Allgemein, #Onlinerecht
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