Cyber-Security Richtlinie veröffentlicht
Die Richtlinie 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS – Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie) vom 6.7.2016 ist a, 19-7-2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 9.8.2016 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben 21 Monate Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland sind die Regelungen für Betrieber kritischer Infrastrukturen weigehend umgesetzt durch das bereits im letzten Jahr verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz. Die meisten dort beschriebenen Pflichten werden aber durch die NIS-Richtlinie auch ab 2018 Anbieter von Cloud-Angeboten und Online-Shops treffen.
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 16.09.2016
unter #Allgemein
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