Entscheidung des EuGH zur WLAN-Störerhaftung
Der EuGH hat gestern eine Pressemitteilung zu seinem Urteil zur Störerhaftung veröffentlicht. Danach schreibt der EuGH:
“Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-
Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines
Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu
sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen.”
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 16.09.2016
unter #Allgemein
Ähnliche Themen:
- Die Überarbeitung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) durch das BMF
- Hinweisgeberschutz versus Datenschutz – das gilt es zu beachten!
- Unternehmen zahlen ab dem 01.01.2024 Gebühren als Hersteller für Plastik
- Gastbeitrag von RA Michael Olfen zum Hinweisgeberschutzgesetz im private banking magazin
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: