Entscheidung des EuGH zur WLAN-Störerhaftung
Der EuGH hat gestern eine Pressemitteilung zu seinem Urteil zur Störerhaftung veröffentlicht. Danach schreibt der EuGH:
“Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-
Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines
Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu
sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen.”
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 16.09.2016
unter #Allgemein
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