EU-Datenschutzverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Die EU-Datenschutzverordnung wurde am 4. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird am 25.Mai 2018 in Kraft treten. Damit haben alle Staaten der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission wurde an vielen Stellen durch den Einfluss der Mitgliedsstaaten abgeschwächt. Geblieben ist aber die neue Haftung für Auftragnehmer bei der Auftragsdatenverarbeitung und die Erhöhung der Höchstsummen für Bußgelder vom bisher 300.000 Euro auf numehr 20 Mio Euro bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes (höherer Betrag zählt). Firmen sollten daher ihre Datenschutzmaßnahmen prüfen, um bis zum Inkrafttreten der Verordnung die neuen Vorgaben einhalten zu können. esb bietet dafür Datenschutzberatung und Audits sowie die Beauftragung als externer Datenschutzbeauftragter an.
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 10.05.2016
unter #Allgemein
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