EuGH erlaubt Verkauf gebrauchter Software
Im Verfahren zwischen der Firma Usedsoft und Oracle hat der Europäische Gerichtshof in seinem heutigen Urteil zugunsten von Usedsoft entschieden: Wegen dem Erschöpfungsgrundsatz sei es zulässig, legal in Verkehr gebrachte Lizenzen weiterzuverkaufen, auch dann, wenn es sich um Downloads aus dem Internet handelt, die nicht an einen Datenträger gebunden sind. Ein Auftrennen von Sammellizenzen erklärte der EuGH dagegen für unzulässig, d.h. es darf ein größeres Lizenzpaket nicht jeweils als Einzellizenz weiter verkauft werden.
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 03.07.2012
unter #Allgemein
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