Europarat einigt sich auf Cybercrime-Abkommen
Mit dem Abkommen soll Computerkriminalität, aber auch das Verbreiten von kinderpornographischen oder rassistischen Inhalten und Urheberrechtsvergehen europaweit unter Strafe gestellt werden. Das Cybercrime-Abkommen zielt außerdem auf eine lückenlose Überwachung des Datenverkehrs in Echtzeit und damit in die gleiche Richtung wie Schilys “Otto-Katalog”. Die Staaten haben eine enge Zusammenarbeit bei der Ermittlungstätigkeit vereinbart. Das ABkommen soll ab 23. November von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet und anschließend ratifiziert werden.
Veröffentlicht am 12.11.2001
unter #Onlinerecht
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